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Datenbanken
Merkblatt: Sinnvoller Umgang mit Swisslex

Swisslex ist eine kostenpflichtige juristische Datenbank. Für die Studierenden entstehen durch die Nutzung keine Kosten, weil diese durch die Universität übernommen werden. Die Universität bezahlt für jede Suchanfrage und jedes abgerufene Dokument jeweils einige Franken (nicht Rappen!). Dadurch entstehen schnell hohe Kosten. Eine Auswertung der Nutzung von Swisslex hat gezeigt, dass sich diese Kosten durch einen Sinnvolleren Umgang mit der Datenbank erheblich senken liessen, ohne dass auf das Informationsangebot verzichtet werden muss. Das nachfolgende Merkblatt soll einige Vorgehensweisen aufzeigen, um Swisslex sinnvoller und kostensparender zu nutzen. Dies soll auch sicherstellen, dass das Angebot weiterhin in dieser Form verfügbar bleibt.
 

1. Nutzen Sie gezielt verschiedene Datenbanken


Anders als der Name es suggeriert, ist Swisslex nicht die einzige juristische Datenbank. Zwar sind Gesetze, Rechtsprechung und Literatur dort verfügbar, aber Swisslex ist nicht für alle Bereiche die beste Datenbank. Die Nutzung verschiedener Datenbanken ist daher sinnvoll.

Gesetze ausschliesslich über admin.ch abrufen!
Für Gesetze ist das Portal der Schweizerischen Eidgenossenschaft (www.admin.ch) die mit Abstand beste Datenbank. Die in der Systematischen Sammlung (SR) Online veröffentlichten Gesetzestexte sind verbindlich. Zudem sind hier weitere Informationen zu den einzelnen Gesetzestexten abrufbar (Botschaft, Änderungen etc.).

Rechtsprechung der eidgenössischen Gerichte ausschliesslich über deren Websites abrufen!

Die Website des Bundesgerichts (www.bger.ch) ist für die Suche nach dessen Rechtsprechung die Datenbank mit den besten Suchmöglichkeiten, wobei grundsätzlich die kostenpflichtige Suche mit dem Login verwendet werden sollte (diese ist für Studierende und die Universität kostenlos). Namentlich enthält die kostenpflichtige Suche ein Register (nur BGE) und Sie erhalten gezielte Literaturhinweise zum jeweiligen Entscheid. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (www.bvger.ch) und des Bundesstrafgerichts (www.bstger.ch) sollten Sie ebenfalls über deren Websites suchen.


Literatur in Bibliothekskatalogen suchen!

Suchen Sie juristische Literatur in Bibliothekskatalogen (Discovery Fribourg-Freiburg). Nur in Bibliotheken, nicht aber auf Swisslex, finden Sie die gesamte verfügbare juristische Literatur. Zudem ist die Suche in Bibliothekskatalogen erheblich effizienter. So können Sie auf Swisslex anschliessend gezielt Literatur abrufen, die Sie über die Bibliothekskataloge gefunden haben. Neben Swisslex sollten Sie auch weitere Datenbanken wie z.B. Weblaw konsultieren.


2. Suchen Sie nur, was tatsächlich auf Swisslex zu finden ist


Swisslex enthält nicht sämtliche Rechtsliteratur aus der Schweiz, sondern nur Literatur und Zeitschriften aus den Verlagen Schulthess, Stämpfli und Dike. Das heisst insbesondere, dass der Basler Kommentar sowie der Commentaire Romand aus dem Helbing Lichtenhahn Verlag nicht auf Swisslex zu finden sind – «Basler Kommentar» ist jedoch der häufigste Suchbegriff auf Swisslex! Bevor Sie eine Suche starten, ist es sinnvoll, über «Bibliothek» den Inhalt der Datenbank anzuschauen. So wissen Sie, was Sie finden können und sparen sich unnötige Suchanfragen. Prüfen Sie in der «Bibliothek» auch, ob bei Kommentaren und Lehrbüchern die neueste Auflage auf der Datenbank enthalten ist. Handelt es sich nicht um die neueste Auflage, können Sie das Werk in der Regel nur beschränkt verwenden und eine entsprechende Suchanfrage ist nutzlos.
 

3. Laden Sie Dokumente herunter


Sind Sie auf Swisslex fündig geworden, sollten Sie die gefundenen Dokumente als pdf-Dateien herunterladen. Auf diese Weise erhalten Sie eine gut lesbare Darstellung mit Fussnoten und haben das Dokument stets zur Hand. Gleichzeitig machen Sie nicht ständig eine neue Suchanfrage nach demselben Dokument.
 

4. Suchen Sie gezielt


Suchmaschinen wie Google werden im Alltag oft ununterbrochen genutzt. Auf gut Glück werden zahlreiche Suchbegriffe durchgeprüft, vielfach werden nicht mehr Bookmarks gesetzt, sondern jede Website gegoogelt. Auf Google ist ein solches Suchverhalten gratis, auf Swisslex verursacht es erhebliche Kosten, oftmals ohne sinnvolle Ergebnisse hervorzubringen.

Für Hinweise zur gezielten Recherche mit Swisslex vgl. N 478 ff. des Buches.

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Letzte Änderung: 22.6.2023